Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist?
Melde Dich so bald als möglich bei der Tagesmutter. Hat dein Kind keine ansteckende Krankheit, kann es nach Möglichkeit trotzdem von der Tagesmutter betreut werden. Ist die Krankheit ansteckend, kannst Du dein Kind leider nicht zur Tagesmutter bringen. Die Betreuungszeit wird Dir trotzdem verrechnet.
Was muss ich tun, wenn die Tagesmutter krank ist?
Melden Dich sich sofort bei der Vermittlerin. Diese sucht für Dich nach Möglichkeit eine Ersatztagesmutter. Findet die Vermittlerin keine Ersatzbetreuung, werden Dir die vereinbarten Betreuungsstunden auch nicht verrechnet.
Wann muss ich meine Ferienpläne und Arbeitseinsatzpläne bekannt geben?
Sowohl die Eltern als auch die Tagesmutter sind verpflichtet sich gegenseitig die Ferienpläne so früh als möglich, mindestens aber einen Monat im Voraus bekannt zu geben. Das Gleiche gilt für Arbeitseinsatzpläne der Eltern bei unregelmässigen Betreuungsverhältnissen.
Kommt die Tagesmutter zu uns?
Nein, die Tagesmutter kann und muss die Tageskinder immer bei sich zu Hause betreuen.
Holt die Tagesmutter mein Kind beim Kindergarten ab?
Die Tagesmutter kann ein Tageskind meistens nicht abholen, weil sie noch andere Tageskinder zu betreuen hat. Es fördert auch die Selbstständigkeit des Kindes, wenn es den Kindergarten- und Schulweg alleine oder mit Freunden bewältigt.
Wie kann ich die Betreuungszeiten ändern? Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Informiere deine Tagesmutter als auch deine Vermittlerin. Änderungen der Betreuungszeiten müssen mindestens einen Monat im Voraus vereinbart werden. Die Vermittlerin passt die Betreuungsvereinbarung entsprechend an. Falls nötig vermittelt sie eine neue Tagesmutter.
Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls einen Monat. Solltest Du dein Kind während der Kündigungsfrist nicht mehr zur Tagesmutter bringen, sind die vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden trotzdem geschuldet.